Das Kuratorium und der Vorstand bilden die wichtigsten Hauptorgane der Stiftung. Die Stiftung wird vertreten und operativ geführt durch ihren Vorstand. Das Kuratorium unterstützt und überwacht das Handeln der Stiftung und berät den Vorstand in seiner Arbeit. Das Kuratorium kann Ausschüsse bilden, sowie einen Stiftungsbeirat einrichten.
Das Kuratorium:
Das Kuratorium übernimmt eine Aufsichtsratsfunktion und begleitet die Arbeit der Stiftung entlang ihres Zwecks. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Personen, die für jeweils fünf Jahre berufen werden. Es ist besetzt mit Vertretern auf Vorschlag der Nennstifter sowie Personen, die besondere Kenntnisse in die Stiftungsarbeit einbringen können beziehungsweise die Stiftung in besonderer Weise fördern.
Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
Der Vorstand:
Der Vorstand führt die Stiftungsgeschäfte und vertritt die Stiftung rechtsgeschäftlich nach außen. Der Vorstand kann aus bis zu drei natürlichen Personen bestehen, deren Amtszeit sich ebenfalls auf 5 Jahre beläuft. Seine Mitglieder sind gegenüber dem Kuratorium rechenschaftspflichtig.
Der Vorstand besteht aus:
Der Beirat:
Zur Beratung und Unterstützung der Stiftungsgremien wurde ein Beirat gebildet. Der Beirat besteht aus mindestens drei Personen, die für jeweils drei Jahre berufen werden. Dem Beirat gehören Personen aus Wissenschaft und Industrie an, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung vorweisen können.
Derzeit im Beirat:
Die Smart Building Innovation gGmbH:
Die Smart Building Innovation gGmbH bündelt und verwirklicht das operative Tagesgeschäft der Stiftungsorganisation durch eigene oder von den Stiftern entsendete Mitarbeiter sowie durch zugekaufte Sachleistungen. Das Tagesgeschäft der gGmbH ist durch die Planung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsprojekten geprägt, den sogenannten Use Cases (Anwendungsgebiete) und Solutions (Lösungsansätze).
Der Geschäftsleitung der Smart Building Innovation gGmbH gehören an: